Erbrecht in der Turnhalle

31. Mai 2010

Dass das Erbrecht massentauglich ist, beweist der Bericht im südkurier: 500 Zuhörer waren in die dortige Tonhalle gekommen, die vielleicht gar keine Turnhalle ist. Namhafte Experten zum Erbrecht haben dort wichtige Fragen rund um das Thema Erbrecht behandelt, z. B.:

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Vermächtnis?
  • Wieso ist das neue Erbrecht erbenfreunlich, aber pflichtteilsfeindlich?
  • Weshalb sollte man eine Vorsorgevollmacht erteilen?
  • Wie ist ein Testament abzufassen, damit der Wille des Erblassers wirklich berücksichtigt wird.

Die Referenten, überwiegend Anwälte für Erbrecht, erläuterten nicht nur diese Themen, sondern beantworteten auch die Fragen der Zuhörer. Man darf hoffen, dass nicht jeder der 500 Anwesenden Fragen hatte.

Erbrecht in 23 Sprachen

28. Mai 2010

Das Thema Vererben und Erben innerhalb der europäischen Grenzen behandelt eine neue Service-Plattform im Internet unter http://www.successions-europe.eu. Bürger und Rechtspraktiker, z. B. Anwälte für Erbrecht, sollen hier Antworten auf alle Fragen rund ums Vererben und Erben erhalten. Die Internetseite wurde von den europäischen Notariaten unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Fragen wie: “In the absence of a will, who inherits and how much"?” können dort in einem interessanten europarechtlichen Vergleich beantwortet werden. Spannend für jeden Praktiker aus dem Erbrecht.

Fehler beim Vererben: Kein Testament

27. Mai 2010

Auf dem Infoportal für Ingenieure, den vdi-nachrichten, findet sich eine Zusammenstellung der größten Fehler beim Vererben. Vorneweg: Kein Testament machen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – was häufig gar nicht gewünscht ist. Schlimmer: es könne Erbengemeinschaften entstehen, wodurch Erbstreitigkeiten häufig vorprogrammiert sind.

Auch die anderen Fehler können erhebliche Probleme bereiten: ein zu spätes Testament oder die Wahl der falschen Form. Eine anwaltliche Beratung im Erbrecht sollte bei einem so wichtigen Thema selbstverständlich sein – schon um den Hinterbliebenen Streitigkeiten zu ersparen.