Erbrecht in der Turnhalle

Dass das Erbrecht massentauglich ist, beweist der Bericht im südkurier: 500 Zuhörer waren in die dortige Tonhalle gekommen, die vielleicht gar keine Turnhalle ist. Namhafte Experten zum Erbrecht haben dort wichtige Fragen rund um das Thema Erbrecht behandelt, z. B.:

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Vermächtnis?
  • Wieso ist das neue Erbrecht erbenfreunlich, aber pflichtteilsfeindlich?
  • Weshalb sollte man eine Vorsorgevollmacht erteilen?
  • Wie ist ein Testament abzufassen, damit der Wille des Erblassers wirklich berücksichtigt wird.

Die Referenten, überwiegend Anwälte für Erbrecht, erläuterten nicht nur diese Themen, sondern beantworteten auch die Fragen der Zuhörer. Man darf hoffen, dass nicht jeder der 500 Anwesenden Fragen hatte.

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