Kein Testament?

Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wohl jeder hat schon einmal einen Film gesehen, in dem nach dem Tod eines Menschen das Testament “eröffnet” wurde. Die Angehörigen sitzen vor dem Schreibtisch eines Notars, dieser liest vor, wie sich der Erblasser die Verteilung seines Erbes vorgestellt hat. der filmischen Dramaturgie wegen gibt es meistens die eine oder andere Überraschung, einige der Angehörigen gehen leer aus, andere werden bevorzug bedacht.
Auch außerhalb der Filmwelt werden natürlich Testamente geschrieben und nach dem Tod eröffnet – der Regelfall ist das allerdings nicht. Viele Menschen machen sich zu Lebzeiten nämlich gar keine Gedanken über ihren eigenen Tod, ebenso wenig über die Frage, was danach mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Dann stellt sich natürlich die Frage, was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist.
Die Antwort findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, dort in den Regelungen zum Erbrecht. Das Gesetz bestimmt mit der gesetzlichen Erbfolge, wer erbt und vor allem, in welcher Reihenfolge geerbt wird. Die Regelungen sind allerdings, wie viele andere im BGB auch, nicht so einfach zu verstehen. Ein Anwalt für Erbrecht kann hier hilfreich sein, er berät über die Vorschriften des Erbrechts und kann natürlich auch die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge im Detail erläutern und auf den konkreten Fall anwenden. Die gesetzlichen Regelungen stellen jedenfalls sicher, dass niemand ohne Erben stirbt. Erben sind in erster Linie die Verwandten, und zwar in einer bestimmten Reihenfolge.

1 Kommentar zu „Kein Testament?“

  1. [...] vdi-nachrichten, findet sich eine Zusammenstellung der größten Fehler beim Vererben. Vorneweg: Kein Testament machen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – was häufig gar nicht gewünscht ist. [...]

Kommentieren

Comments links could be nofollow free.